Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- & Zahlungsbedingungen (im Folgenden: „VL“) der Firma Behre, Kohlgrunder Straße 4, 36160 Dipperz.
I. Allgemeines
1. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- & Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigte Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.
3. Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.
II. Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2. Der Vertrag kommt zustande durch unsere Bestätigung der Bestellung per Fernkommunikationsmittel im Sinne von § 312 b BGB (Annahme) oder durch Lieferung binnen 3 Wochen ab dem Datum des Zugangs der Bestellung;
3. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gem. der von uns angegebenen Produktbeschreibung. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen oder Preislisten, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Angabe einer Garantie zu verstehen. Die Zusicherung oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.
4. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
5. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unterhalb € 50,00 wird von uns ein Mindermengenzuschlag in Höhe von € 7,50 erhoben. Als Warenwert zählt der reine Artikelpreis ohne Versandkosten. Dieser Zuschlag wird in der Rechnung separat aufgeführt.
III. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3. Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
4. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich verändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
5. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.
6. Bei Bestellungen mit einem Warenwert von mehr als € 300,00 erfolgt eine Lieferung frei Haus; d. h. es werden keine Versandkosten oder Verpackungsgebühren berechnet (innerhalb Deutschlands). Ausserhalb Deutschlands nach jeweiliger Kalkulation (Empfänger-Land). Als Warenwert zählt der reine Artikelpreis (netto) ohne Versandkosten.
IV. Lieferung & Gefahrtragung
1. Teillieferungen sind zulässig.
2. Lieferdaten (Liefertermine und –fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt eine schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
3. Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk. Dies gilt auch in den Fällen der Regelung III. 6..
4. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen Dritten, so gehen die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn „franco“ oder „frachtfrei“ erfolgt.
5. Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren Teilpartien mit oder ohne Umladung.
6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Vertragspartners zu versichern.
7. Wir wählen Verpackung, Versandart und Versandweg nach unserem Ermessen aus. Die Verpackung wird gesondert berechnet.
V. Leistungshindernisse
1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhrt- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen uns ein Verschulden nicht trifft, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinaus zu schieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten.
VI. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
1. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, jedoch nur wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
3. Wechsel nehmen wir auf in Rechnung gestellte Beträge nicht entgegen, Schecks nur erfüllungshalber.
4. Andere als Bar-Zahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vorlegung von Schecks haften wir nicht.
5. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein bei Fälligkeit unserer Forderung entsprechend dem auf der Rechnung angewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von € 5,00 zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
6. Bei Verzug sind alle offen stehenden, auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
7. Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von bis zu 8 Prozentpunkten über dem aktuell geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
8. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder
– mit der Annahme der Ware in Verzug gerät,
– von ihm zur Zahlung übergebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden,
– nach Angebotsabgabe oder Vertragsschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit
– oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach Setzung einer
– angemessenen Frist unserer Wahl berechtigt,
– vom Vertrag zurück zu treten,
– Schadensersatz wegen Nichterfüllung,
– sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie
– sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen. Das Gleiche gilt, wenn vorstehend genannte
– Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Berechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass
– die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht,
– der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung
– an uns auf seinen Kunden übergeht und
– die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden.
3. Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
4. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.
5. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der ihm zustehenden Forderung verpflichtet.
6. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. In seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware hat er auf unser Verlangen sofort auszusondern. Unser Vertragspartner ist ferner verpflichtet, uns eine Pfändung in unser Eigentum oder jede andere Beeinträchtigung unseres Eigentums und/oder unserer Forderungsrechte sofort schriftlich oder textlich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des weiteren berechtigt, die Vorbehaltsware zur eigenen Verfügung zurück zu nehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzgl. 30 % pauschalisierten Schadensersatz. Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder größeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle diese Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen. Der Vertragspartner gestattet uns schon jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen.
7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheit nach unserer Wahl verpflichtet.
8. Wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Unsere Lieferverpflichtung erlischt und soweit bereits geliefert wurde, hat unser Vertragspartner bereits im Antragsverfahren auf den für uns bestehenden Eigentumsvorbehalt und die Forderungsabtretungen hinzuweisen.
VIII. Produkthaftung
1. Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet und wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.
2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertretene Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Ggf. werden wir unseren Vertragspartner über die Eignung der Produkte informieren.
3. Für Schäden bei Nichtbeachtung der vorstehenden Informationspflichten unseres Vertragspartners übernehmen wir keinerlei Haftung für ihm evtl. entstehende Schäden.
IX. Gewährleistung
1. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, diese sofort bei Empfang auf Vollständigkeit und offensichtlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Unvollständigkeit und/oder offensichtliche Schäden sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich oder textlich zu reklamieren. Anderenfalls entfällt unsere Haftung. Der Besteller hat bei offensichtlich und fristgerecht gerügten Beanstandungen sowie bei nicht offensichtlichen und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist angezeigten Mängeln zunächst ausschließlich die nachstehend geltenden Rechte. Diese Regelung lässt die Beweislastverteilung für das Vorliegen eines Mangels unberührt.
2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche es sei denn, die Änderung liegt allein in der vertragsgemäßen Ingebrauchnahme der Ware.
4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bzgl. Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung der Ware binnen angemessner Frist. Schlägt die Nachbesserung bzw. Neulieferung innerhalb angemessener Frist fehlt oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrag gleichermaßen wie wir berechtigt. Schadensersatzansprüche und/oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns zurück zu senden. Wir holen diese Ware innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab. Wir sind dabei berechtigt, die erhobene Rüge vor Ort zu überprüfen. Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§ 478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 377 HGB nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.
6. War die Mängelrüge unberechtigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10 % des Netto-Warenwertes, mindestens aber € 25,00, sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.
X. Verjährung
1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners im Hinblick auf Mängel der Ware einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz verjähren im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
XI. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten – soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist – EDV-technisch speichern und verarbeiten.
XII. Erfüllungsort & Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandtort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz.
2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist, Fulda, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen VL bezieht.
XIII. Anzuwendendes Recht
1. UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung.
2. Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
XIV. Inkrafttreten
Diese Verkaufs-, Lieferungs- & Zahlungsbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.
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